Wir weisen darauf hin, dass es in München eine Sperrbezirksverordnung gibt.

Informationen finden Sie unter https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Sicherheit/Prostitution.html

Die Sperrbezirksverordnung kann unter  https://www.muenchen.de/rathaus/dam/jcr:018af02f-0e68-4068-b6d7-e2f23556de4f/Sperrbezirksverordnung.pdf heruntergeladen werden. Einen Übersichtsplan findet man unter https://www.muenchen.de/rathaus/dam/jcr:a220acef-2a17-4980-bb0d-93d88948dff9/Stadtplan_M%C3%BCnchen_Sperrbezirke_150dpi.pdf.

Die Stadt München stellt unter https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=3&ved=0ahUKEwiBo6fYo9TVAhWqIcAKHfPuDLgQFggxMAI&url=https%3A%2F%2Fwww.muenchen.de%2Frathaus%2Fdam%2Fjcr%3A17afafe7-dfd0-4ce5-a10a-a01a08ca7db6%2FProstitutionsbroschuere.pdf&usg=AFQjCNFgWNEgompuNftm7a-oyt4dJ7i_nA eine Informatiosnbroschüre zur Verfügung.

Wir weisen darauf hin, dass innerhalb der Sperrbezirks von München und auch innerhalb anderer Sperrbezirke keine sexuellen Dienstleistungen erbracht werden. Die Damen kennen die Orte, an denen z. B. in München Prostitution erlaubt ist. Nach Örtlichkeiten fragen Sie bitte die Damen.

Die bei uns vorgestellten Damen sind nach den §§ 3 ff. ProstSchutzG angemeldet.  Es besteht Kondompflicht, § 32 ProstSchutzG.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Auf dieser Webseite werden selbständig tätige Escort-Modelle vermittelt. Diese befinden sich in keinem lohnsteuerpflichtigen Arbeitsverhältnis mit der JusLegal RA GmbH.

Vertragsschluss erfolgen in der Regel im Telefongespräch indem der Verbraucher anrufe. Sie können per Email oder SMS durch Angebot und Anahme zu Stande kommen.

Der Vetragstext wird auf dem jeweiligen Endgerät gespeichert und ist dem Kunden auf seinem Endgerät zugänglich. Eingabefehler können auf dem jweiligen Endgerät korregiert werden. Vertragssprache ist Deutsch.